Brandschutzhelferausbildung 

Die Sicherheit am Arbeitsplatz ist für jedes Unternehmen von zentraler Bedeutung. Eine der wichtigsten Maßnahmen zur Sicherstellung ist die Ausbildung von Brandschutzhelfern. Laut der deutschen Arbeitsstättenregel ASR 2.2 sind Unternehmen verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern auszubilden. Dies sollten mindestens 5% der anwesenden Mitarbeiter sein. Bei Bender-protection bieten wir flexible Lösungen an, welche speziell auf Ihre Bedürfnisse im Bezug auf Ort, Zeit und Umfang angepasst sind.

Relevante Gesetze und Vorschriften

Die Ausbildung von Brandschutzhelfern basiert auf mehreren wichtigen Gesetzen und Vorschriften in Deutschland:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): § 10 Abs. 2
    Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, Maßnahmen zur Brandbekämpfung und Evakuierung zu treffen. Gemäß § 10 Abs. 2 müssen Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitern benennen und entsprechend schulen, um im Brandfall effektiv handeln zu können.
  • Deutsche gesetzliche Unfallversicherung – Grundsätze der Prävention (DGUV 1): § 22 Abs. 2
    Die DGUV Vorschrift 1 legt fest, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, geeignete Maßnahmen zur Brandverhütung und -bekämpfung zu ergreifen. Nach § 22 Abs. 2 müssen Unternehmen sicherstellen, dass ausreichend qualifizierte Brandschutzhelfer zur Verfügung stehen.
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): A2.2 “Maßnahmen gegen Brände”
    Die ASR A2.2 beschreibt detailliert die Maßnahmen, die Unternehmen zur Prävention und Bekämpfung von Bränden ergreifen müssen. Dazu gehört die Schulung von Brandschutzhelfern, die in der Lage sind, Brände zu bekämpfen und eine sichere Evakuierung zu gewährleisten.

 

Unsere Schulung deckt alle wesentlichen Aspekte der Brandschutzhelferausbildung ab:

  1. Brandschutzmaßnahmen: Vermittlung von präventiven Maßnahmen zur Brandvermeidung, einschließlich sicherer Lagerung von Gefahrstoffen und Aufrechterhaltung sicherer Fluchtwege.
  2. Brandverhalten und -dynamik: Verständnis der Entstehung, Ausbreitung und Bekämpfung von Bränden, angepasst an verschiedene Brandszenarien.
  3. Einsatz von Feuerlöschern: Praktische Übungen zur Handhabung unterschiedlicher Arten von Feuerlöschern, spezifisch auf verschiedene Brandklassen zugeschnitten.
  4. Evakuierungsverfahren: Training zur sicheren und effizienten Durchführung von Evakuierungen, mit Fokus auf die Besonderheiten des jeweiligen Unternehmens.
  5. Erstmaßnahmen bei Bränden: Praktische Übungen zu den ersten notwendigen Schritten bei der Entdeckung eines Brandes, wie Alarmierung und Evakuierungsunterstützung.

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