Quartalsschießen

 

Sicherheitsmitarbeiter müssen laut DGUV V23 § 18 mindestens einmal im Quartal an Schießübungen teilnehmen und dieses einem Sachkundigen nachweisen. Sachgerecht durchgeführte Schießübungen bedingen, dass sie mit den dienstlich zugewiesenen Schusswaffen und Munitionsarten durchgeführt werden, die auch beim dienstlichen Einsatz Verwendung finden. Deshalb können Sie bei uns immer mit Halbautomatischer Pistole und Revolver Ihre Schießübungen ablegen.

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